Datenquellen zu Pflanzengesellschaften

 

Für die Pflanzengesellschaften liegen im Datenservice von FloraWeb Informationen über die Bindung von Arten (nach Oberdorfer 1983), außerdem zur Namensgebung, Systematik, Gefährdung, Gefährdungsursachen, Gefährdungsverursacher und zu erforderlichen Schutzmaßnahmen vor. Die Daten stammen aus dem Projekt "Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands".

Publikation

Die Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands ist als Heft 35 der Schriftenreihe für Vegetationskunde publiziert und auch im Internet zum Download erhältlich.

Namen und Systematik (Snytaxonomie und Synsystematik)

Wie bei den Artnamen (Artname/Taxonomie), so bestehen auch für wissenschaftliche Namen von Pflanzengesellschaften (Syntaxonomie) bestimmte Regeln. Für die Vegetationsaufnahmen, die nach der Braun-Blanquet-Methode ("Zürich-Montpellier-Schule") durchgeführt wurden, stehen diese im Code der pflanzensoziologischen Nomenklatur (CPN) (Barkman et al. 1986). Ähnlich wie bei der Nomenklatur für Pflanzenarten (Artname/Taxonomie), existieren auch bei der Namensgebung und taxonomischen Abgrenzung von Pflanzengesellschaften häufig unterschiedliche Auffassungen. Daher gibt es neben dem gültigen wissenschaftlichen Namen oft zahlreiche wissenschaftliche Synonyme. Für die Vergabe der deutschen Namen von Pflanzengesellschaften gibt es - wie bei den Arten - keine verbindlichen Regeln.

Die Methode der Vegetationsgliederung nach Braun-Blanquet erlaubt eine hierarchische Klassifikation der Pflanzendecke nach floristischen Kriterien (Synsystematik), wobei Artengruppen zur Abgrenzung der Pflanzengesellschaften untereinander herangezogen werden. Arten mit einem deutlichen Schwerpunkt in einer Gesellschaft werden als Kenn- oder Charakterarten bezeichnet. Sie dienen der Kennzeichnung der kleinsten pflanzensoziologischen Gesellschaft, der Assoziation. Für ökologische Untersuchungen werden Assoziationen mit Hilfe von Trenn- oder Differentialarten z.B. in Subassoziationen oder Ausbildungen gegliedert. Diese Trennarten kennzeichnen die jeweilige Einheit, kommen aber auch in anderen, jedoch nicht näher verwandten Einheiten vor. Sie besitzen einen hohen Indikatorwert zum Beispiel für bestimmte ökologische oder geographische Ausbildungen der Assoziation.

Mehrere Assoziationen, die gemeinsame Charakterarten besitzen, werden zu Verbänden vereinigt. Entsprechend werden Verbände zur Ordnung und diese zur höchsten Einheit, der Klasse, gruppiert. Für FloraWeb wurden diese Pflanzengesellschaften nochmals zu insgesamt 12 Formationen (davon 1 Kryptogamengesellschaft) - hier als Klassengruppen bezeichnet - zusammengefaßt (n. Pott 1995). Diese Klassengruppen sind nicht floristisch definiert, sondern beruhen auf physiognomischen Kriterien und sind daher keine pflanzensoziologische Einheit im Sinne von Braun-Blanquet.

Die Regeln für die Namensgebung besagen, daß aus dem wissenschaftlichen Namen der Rang hervorgehen muß, also ob es sich um eine Assoziation, einen Verband, eine Ordnung oder eine Klasse (bzw. eine entsprechende Untereinheit) handelt. Bei Assoziationen wird die Endung -etum an den Stamm der typischen Art gehängt (z.B. Fagus -> Fagetum). Unterverbände besitzen die Endung -enion, -enalia oder -enea. Verbände enden auf -ion, Ordnungen auf -etalia, die Klassen auf -etea (Tab. 1).

Tab. 1: Beispiel für die Nomenklatur und das hierarchische System der Pflanzensoziologie:

Pflanzen-soziologische Einheit
Endung
Wissenschaftlicher Name
Deutscher Name
Assoziation
-etum
Carici-Fagetum
Seggen-Buchenwald
Unterverband
-enion
Cephalanthero-Fagenion
Orchideen-Buchenwälder
Verband
-ion
Fagion sylvaticae
Rotbuchenwälder
Ordnung
-etalia
Fagetalia sylvaticae
Mesophytische Laubmischwälder
Klasse
-etea
Querco-Fagetea
Eurosibirische Sommerwälder

Rote Liste / Gefährdung:

Für die Gefährdungseinstufung der Pflanzengesellschaften werden zum einen die Gefährdung durch Bestands- und Flächenrückgang sowie Seltenheit in Anlehnung an die Roten Listen von Arten berücksichtigt, zum anderen Aspekte der floristischen Verarmung und des Wandels in der Bestandesstruktur sowie des Rückgangs an Ausbildungsformen eingebracht.

Die Definitionen beruhen auf einem Entwurf des Bundesamtes für Naturschutz aus dem Jahre 1986. Sie wurden in Anlehnung an das Konzept von Schnittler et al. (1994) und Schnittler & Ludwig (1996) erheblich erweitert und ergänzt. Als Beurteilungsgrundlage gelten Bestand und Verbreitung der Pflanzengesellschaften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor etwa 50 Jahren.

Die Gefährdungseinstufung setzt sich aus 3 Komponenten zusammen: Der Gefährdung durch Flächenrückgang (Rote Liste A), der Gefährdung durch floristische Verarmung und Wandel in der Bestandesstruktur (Rote Liste B) sowie der Abnahme der Vielfalt an Ausbildungsformen (Rote Liste C). Die in FloraWeb dargestellte Gesamtgefährdung ergibt sich vor allem aus der Gefährdung durch Flächenrückgang.

A Gefährdung durch Flächenrückgang

Darunter wird "Rückgang der Zahl und/oder Größe der Bestände sowie Schrumpfung des Verbreitungsgebiets einer Pflanzengesellschaft" verstanden.

Die Kategorien sind wie folgt definiert:

0 ausgestorben oder verschollen
Pflanzengesellschaften, deren Bestände im Gebiet ausgestorben, ausgerottet oder verschollen sind.
Seit mindestens 5 Jahren im Gebiet nicht mehr nachgewiesen. Je nach Dynamik temporärer Gesellschaften sind z.T. auch längere Zeiträume zugrunde zu legen.

1 vom Aussterben bedroht
Pflanzengesellschaften, die durch anhaltend starken oder sehr raschen Rückgang im gesamten Gebiet so stark zusammengeschmolzen sind, daß ihr Fortbestand akut gefährdet ist.
Es sind in der Regel nur wenige kleinflächige, vielfach fragmentarische und kaum überlebensfähige Einzelbestände verblieben. In weiten Landesteilen können die Vorkommen bereits erloschen sein.

2 stark gefährdet
Pflanzengesellschaften mit ehemals häufigerem Vorkommen, die im nahezu gesamten Gebiet hinsichtlich Bestandesgröße und Bestandeszahl sehr stark zurückgegangen und regional bereits verschwunden sind. Gefährdung im größten Teil ihres hiesigen Verbreitungsgebietes.

3 gefährdet
Pflanzengesellschaften, die in großen Teilen des Gebiets deutlich und stetig zurückgehen und lokal bereits verschwunden sind. Gefährdung in großen Teilen ihres hiesigen Verbreitungsgebietes.

G Gefährdung anzunehmen
Gesellschaften, die sehr wahrscheinlich gefährdet sind. Einzelne Untersuchungen und Beobachtungen lassen eine Gefährdung der betreffenden Bestände erkennen, die Informationen reichen aber für eine Zuordnung zu den Kategorien 1-3 nicht aus.

R extrem selten
Gesellschaften, die im Gebiet von jeher nur in wenigen, räumlich eng begrenzten Beständen vorkommen, derzeit aber nicht gefährdet zu sein scheinen. Wegen ihrer Seltenheit ist ihre schlagartige Vernichtung oder erhebliche Dezimierung durch unvorhersehbare Einwirkungen jedoch nich auszuschließen.

V zurückgehend, Gesellschaft der Vorwarnliste
Gesellschaften, die (bei selteneren Gesellschaften deutlich, bei noch häufigeren Gesellschaften stark') zurückgegangen sind, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden menschlichen Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich.

* derzeit nicht als gefährdet angesehen
Gesellschaften, die im Sinne der Roten Liste nicht als gefährdet angesehen werden, obwohl entsprechende Bestände nur selten bis mäßig häufig auftreten (keine deutlich rückläufige Tendenz, z.T. auch Zunahme)

** ungefährdet
Gesellschaften, die mit Sicherheit ungefährdet sind (häufige bis sehr häufige Vorkommen ohne merkliche Rückgangstendenz, in deutlicher Ausbreitung begriffene Gesellschaften).

D Daten mangelhaft
Die Information zu Verbreitung, Ansprüchen und Gefährdung einer Gesellschaft sind mangelhaft, wenn sie:

  • bisher oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurde
  • erst in jüngster Zeit syntaxonomisch untersucht wurde, so daß sich noch kein realistisches Bild über Verbreitung, Biologie und Gefährdung ableiten läßt
  • oder wenn sie als syntaxonomisch problematisch anzusehen ist (Abgrenzung gegenüber anderen Syntaxa ungeklärt).

- fehlend
Sicheres Fehlen der Gesellschaft im Gebiet/Teilgebiet

B Floristische Verarmung und Wandel in der Bestandesstruktur

Darunter werden der "Rückgang und Ausfall charakteristischer Arten und bezeichnender Begleiter in den Gesellschaftsbeständen durch bestimmte anthropogene Einflüsse wie Änderung der Bewirtschaftung (z.B. Düngung, häufigere Mahd, Umstellung von Mahd auf Beweidung, Brachfallen, Überführung von Nieder- und Mittelwäldern in Hochwälder usw.) und Immissionen" verstanden. Dabei bleibt die Gesellschaft in ihren Grundzügen zwar erhalten, verarmt aber namentlich an kennzeichnenden Arten. Dabei können sich bereits vorhandene Arten stärker ausbreiten oder aber gesellschaftsfremde, z.T. sogar gebietsfremde Spezies eindringen.

Dieses Kriterium besitzt die folgenden Ausprägungen:

  1. 1 deutlicher Schwund bezeichnender Sippen
  2. 2 deutliche Zunahme verdrängender Arten, ohne Fremdlinge der Flora
  3. 3 deutliche Zunahme verdrängender Arten, mit Fremdlingen der Flora
  4. - z.Z. kein Wandel erkennbar

C Abnahme der Vielfalt an Ausbildungsformen

Dieses Kriterium bezeichnet den "Rückgang und/oder regionalen Ausfall bestimmter, standörtlich oder geographisch bedingter Ausbildungsformen von Pflanzengesellschaften (z.B. an bestimmte Trophie- und Wasserverhältnisse gebundene Ausbildungen, Rasse, Höhenformen)" und hat die Ausprägungen:

  1. 1 sehr starker Rückgang und regionaler Ausfall bestimmter Ausbildungsformen
  2. 2 merklicher Rückgang und lokaler Ausfall bestimmter Ausbildungsformen
  3. - z.Z. kein Rückgang erkennbar

In FloraWeb werden folgende weitere Informationen zu Pflanzengesellschaften bereitgestellt:

Regionale Gefährdung:

Die Gefährdungssituation und das Gesellschaftsinventar weichen in den einzelnen Naturräumen erheblich voneinander ab. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird außer einer Gesamtbeurteilung der Gefährdungssituation auch eine Einstufung für die drei naturräumlichen Großregionen

  • Norddeutsches Tiefland
  • Mittel-, West- und Süddeutsches Hügel- und Bergland (einschl. Oberrheinebene) sowie
  • Alpen

vorgenommen (Großregion).

Gefährdungsursachen

Zusätzlich werden für jede Pflanzengesellschaft bzw. Gesellschaftsgruppe Gefährdungsursachen angegeben. Die Gefährdungsursachen - insgesamt 28 - wurden in drei unterschiedliche Kategorien gegliedert:

  • Direkte Eingriffe in Populationen und Biozönosen sowie Aufgabe traditioneller Nutzungen;
  • Veränderung von Standorten;
  • Zerstörung von Standorten.

Gefährdungsverursacher:

Die Verursacher umfassen 12 verschiedene Bereiche.

Erforderlicher Schutz:

Mit Hinweisen auf erforderliche Schutz-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen bei den einzelnen Pflanzengesellschaften sollen der Naturschutzpraxis die notwendigen Handlungsanweisungen geliefert werden.